ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Preise und Zahlungen
-Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer.
- Die Bezahlung hat bei Abnahme der Ware grundsätzlich in bar zu erfolgen oder muß per Vorauszahlung vorab geleistet worden sein. Eine andere Zahlungsweise muss ausdrücklich vorher festgelegt sein.
Preisänderung
- Eine angemessene Preisänderung wegen Änderung der Löhne oder der Materialpreise bleibt für Lieferungen und Leistungen, die 4 Monate nach Auftragserteilung erbracht werden, vorbehalten.
Lieferfristen
- Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.
- Höhere Gewalt, Streiks, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten der Firma ABE PuV GmbH oder seiner Lieferanten verlängern die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung.
Eigentumsvorbehalt
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum der Firma ABE PuV GmbH.
Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, vvenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln.
Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
Gewährleistung
- Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung verlangen.
- ABE PuV GmbH kann statt nachzubessern, eine Ersatzsache liefern.
- Der Käufer kann Wandelung oder Minderung verlangen, wenn eine dreimalige Nachbesserung fehlschlägt oder die Firma ABE PuV GmbH die Ersatzlieferung verweigert oder nicht innerhalb angemessener Frist erbringt. - Beim Verkauf von gebrauchten Gegenständen wird der Verkäufer den Kunden nach bestem Wissen und Gewissen über den Gebrauchswert des Gegenstandes beraten.
Soweit der Verkäufer nicht gesetzlich zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, ist jede Gewährleistung des Verkäufers ausgeschlossen.
- Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch Abnutzung oder unsachgemäße Behandlung entstehen.
- Gewährleistungsansprüche verjähren nach sechs Monaten ab Übergabe. Die Gewährleistung verlängert sich um den Zeitraum, in dem die Nutzungsmöglichkeit des Liefergegenstandes wegen erforderlicher Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich ist. Durch Nachbesserung wird jedoch keine neue Gewährleistungsfrist in Gang gesetzt.
- Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Käufer nicht binnen zwei Wochen seit Übergabe rügt.
- Gebrauchte Geräte sind vom Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen.
Haftung
- Die Haftung des Verkäufers richtet sich ausschließlich nach den im vorstehenden Abschnitt getroffenen Vereinbarungen.
- Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, groben Verschulden durch den Verkäufer oder einen seiner Erfüllungsgehilfen.
Vertragsenderungen
- Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form und werden nur dann Bestandteil des Vertrages.
Erfüllungsort
- Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Firma ABE PuV GmbH.
Gerichtsstand
- Für Vollkaufleute gilt als Gerichtsstand Berlin als vereinbart.